Josef Stieglbauer

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4655 Vorchdorf, Josef-Haas Straße 5c
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 01.12.2003

 


§ 1 Geltung der Bedingungen
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für all unsere gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen. Sollten unsere Geschäftsbedingungen geändert werden, wird die Firma EDV-Stieglbauer dem Käufer ein Exemplar der geänderten Fassung übersenden. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt der Änderung schriftlich widerspricht.

 


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote und Verkaufsunterlagen wie Preislisten usw. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht das Gegenteil ausdrücklich festgestellt wird. Die Übersendung von Katalogen, Prospekte oder Preislisten verpflichtet uns nicht zur Lieferung. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben sowie Farbangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswert zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherungen von Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Die Verkaufsangestellten der Firma EDV-Stieglbauer sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf ein Kreditlimit, so wird die Firma EDV-Stieglbauer von den Lieferungsverpflichtungen entbunden.

 

§ 3 Preise
1. Soweit nichts anders angegeben ist, halten wir uns gebunden an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Datum der Angebote. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise gelten in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die Firma EDV-Stieglbauer steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der EDV-Stieglbauer durch Zulieferanten und Hersteller.
1. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von den Firma EDV-Stieglbauer zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen,) gleichgültig ob diese Ereignisse bei der Firma EDV-Stieglbauer , deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen die Firma EDV-Stieglbauer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung  zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
2. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Firma EDV-Stieglbauer von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kan sich die Firma EDV-Stieglbauer nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
3. Sofern die Firma EDV-Stieglbauer die Nichteinhaltung verbindlich (schriftlich) zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/4 % für jede vollendete Woche des   Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Firma EDV-Stieglbauer.
4. Die Firma EDV-Stieglbauer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung      und Teilleistung als selbständige Leistung.

 

§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist die Firma EDV-Stieglbauer berechtigt die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Firma EDV-Stieglbauer  kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhaltes bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Firma EDV-Stieglbauer als Ersatz der entsprechenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch Euro 25,-- zu bezahlen. Die Firma EDV-Stieglbauer ist berechtigt, anfallende höhere Lagerkosten zu fordern. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten  Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma EDV-Stieglbauer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Firma EDV-Stieglbauer ist berechtigt als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises, dies unabhängig vom Nachweis eines tatsächlichen Schadens, oder den Ersatz des tatsächlichen entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen und Mängel müssen sofort bei Warenerhalt der Firma EDV-Stieglbauer und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreier Umhüllung und Verladung.

 

§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Firma EDV-Stieglbauer verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die Firma EDV-
Stieglbauer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§ 8 Produktprüfung/Abnahme
1. Der Auftraggeber bestätigt bei der Warenübernahme, durch seine Abnahme, dass seine bestellten Produkte denn Vorstellungen bzw. den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

 

§ 9 Gewährleistung
1. Die Firma EDV-Stieglbauer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen sechs Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriffe wie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss Mängel unverzüglich, schriftlich mitteilen.
4. Macht der Käufer Mängel geltend, hat er das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer, einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Firma EDV-Stieglbauer , zur Reparatur einzuschicken bzw. anzuliefern. Der Käufer hat bei Einsendungen der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen könnten. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft.
5. Für mangelhafte Ware leistet die Firma EDV-Stieglbauer nach Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder durch Rücknahme und Ersatzlieferung. Der Käufer kann jedoch nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen wenn die Nachbesserung in angemessener Frist endgültig fehlgeschlagen ist oder eine Ersatzlieferung ebenfalls mangelhaft war.
6. Eine Haftung für normale Abnützung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner- und andere Verschleißmaterialien.
7. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma EDV-Stieglbauer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
8. Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeiter, auf der Verletzung einer uns betreffenden wesentlichen Vertragspflicht oder auf dem Fehlen eine von uns zugesicherten Eigenschaft.
9. Handelt es sich bei dem mit der Firma EDV-Stieglbauer abgeschlossenen Geschäft um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG,  so tritt anstelle der im § 8 (1) angeführten sechs Monatsfrist eine Frist von zwei Jahren ein, wobei der Verbraucher nach Ablauf von 6 Monaten für behauptete Mängel beweispflichtig ist. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne KSchG kommen daher die Bestimmungen der §§ 922 ff. ABGB zur Anwendung.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren, bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig stehenden oder bedingten Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf des Eigentum der Firma EDV-Stieglbauer hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigt.
3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Firma EDV-Stieglbauer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 11 Zahlung
1. Die Rechnungen sind per Vorauskasse zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, das heißt zu Lasten des Käufers per Paketdienst oder Spedition es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann über ausdrücklichen Auftrag des Kunden, gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden.
2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma EDV-Stieglbauer über den Betrag verfügen kann.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind die EDV-Stieglbauer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 10% zu verrechnen.
5. Kommt der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung, mit dem Abruf oder der Annahme der Ware bei diesem Vertrag oder anderen mit ihm geschlossenen Verträgen mehr als zwei Wochen in Verzug, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit sofort fällig. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Händlers wesentlich zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Konkurs - oder Ausgleichsverfahrens. Unter den vorgenannten Voraussetzungen sind die EDV-Stieglbauer auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist von diesem und anderen Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder anerkannt werden.

 

§ 12 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um gemäß §8 Zif. 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) unabtretbare Ansprüche handelt, werden wir die Zustimmung erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

 

§ 13 Haftungsbeschränkung
1. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, culpa in contrahendo und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch unsere Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
3. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten   Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
4. Eine Haftung der Firma EDV-Stieglbauer für einen Verlust von Daten setzt voraus, dass der Kunde mit der gebotenen Häufigkeit und Sorgfalt, jedoch mindestens einmal täglich, eine risikoadäquate Datensicherung durchgeführt hat, diese gesicherten Daten zur Wiederherstellung der Daten genutzt werden können und aktuelle Firewalls und Antivirenprogramme eingesetzt werden. Die Haftung der Firma EDV-Stieglbauer ist stets auf die Höhe des Aufwandes zur Wiederherstellung der nichtverfügbaren Daten aus einer ordnungsgemäßen, insbesondere maschinenlesbaren Datensicherung und bei Einsatz von aktuellen Firewalls und Antivirenprogrammen beschränkt.
5. Die Gewährleistung beträgt 4 Monate. Mängelrügen sind jedoch nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung des Auftragnehmers zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist ausgeschlossen.

 

§ 14 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden.

 

§ 15 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit Lieferungen von der Firma EDV-Stieglbauer zugängig werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis der Firma EDV-Stieglbauer erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiter zu geben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Firma EDV-Stieglbauer behält sich bei der Verletung der Geheimhaltungspflicht Schadenersatzansprüche gegen den Käufer vor. Jedenfalls ist die Firma EDV-Stieglbauer darüber hinaus berechtigt, bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht vom Käufer eine Konventionalstrafe in Höhe von € 10.000,00 zu fordern.

 

§ 16 Datenschutz
Die Firma EDV-Stieglbauer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen, den Käufer betreffenden Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu ermitteln und zu verarbeiten, sowie an konzernmäßig verbundene Unternehmen im In- und Ausland - insbesondere an die EDV-Stieglbauer - Partnerunternehmen zu übermitteln.

 

§ 17 Erfüllungsort
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EDV-Stieglbauer und dem Käufer gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wels.

 

§ 18 Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vorliegens einer Regelungslücke werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen oder unvollständigen Bestimmung möglichst nahe kommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

§ 19 Export
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Ausfuhr verschiedener Produkte der Firma EDV-Stieglbauer behördlicher Genehmigungen bedarf. Der Kunde verpflichtet sich, die entsprechenden Genehmigungen selbst einzuholen und die Firma EDV-Stieglbauer hinsichtlich aller Ansprüche, die aus Versäumnissen betreffend die Einholung von Genehmigungen resultieren, klag- und schadlos zu halten.